Zu Protokoll:
1. Aus meiner Sicht bedarf es einer Prüfung des EUGH, in wie weit Mehrheitsbeschlüsse in einer so zentralen Frage wie dem Recht eines Staates zu bestimmen wer Zugang zu seinem Territorium erhält und wer nicht, juristische Verbindlichkeit erlangen können.
2. Ich persönlich würde eine Reform des europäischen Asylrechst begrüßen, in der unter anderem eine an den Aufnahmekapazitäten der Summe aller Mitgliedsstaaten orientierte Obergrenze verbindlich festgeschrieben ist. Dazu müssten selbstverständlich die Kriterien für die Ermittlung der nationalen Obergrenzen definiert und diese Obergrenzen periodisch im Abstand von irgendwas zwischen 3 und 5 Jahren per Gesetz überprüft und neu festgelegt werden.
3. Im Rahmen dieser EU-Obergrenze sollte ein verbindlicher Verteilschlüssel, orientiert an den zuvor ermittelten nationalen Obergrenzen Bestandteil der Vereinbarung sein.
4. Parallel halte ich ein gemeinsames EU-Maßnahmenpaket mindestens zur Sicherung der humanitären Grundversorgung inkl. Seuchenschutz der Flüchtlinge in heimatnahen Fluchtländern für unerlässlich. In diesem Paket muss der EU-Anteil zur nachhaltigen finanziellen Sicherstellung dieser Versorgung, der Verteilschlüssel der Mitgliedsstaaten, so wie Maßnahmen zur Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung dieser Gelder verbindlich vereinbart werden.
5. Darüber hinaus halte ich ein EU-Hilfsprogramm zur Schaffung von mittelfristigen Perspektiven in heimatnahen Fluchtländern für unbedingt sinnvoll und nahezu unerlässlich. Das Hilfsprinzip dazu muss „Hilfe zur Selbsthilfe“ lauten und sollte Synergien zwischen Flüchtlings- und Entwicklungshilfemaßnahmen nutzen.
Dazu sind permanent Konzepte je Fluchtland zu entwickeln und anzupassen, die im ersten Schritt inhaltlich mindestens das Thema Schulbildung abdecken. Des weiteren sind bei Entwicklungshilfeprojekten neben Dringlichkeitsaspekten solche Länder zu bevorzugen, die Flüchtlingshilfe erbringen. Die Gelder für Entwicklungshilfe sind zu mindestens 50% bevorzugt an Projekte zu vergeben, die künftig zunächst Infrastruktur und Arbeitsplätze zu ebenfalls 50% für Flüchtlinge (Rest ür die einheimische Bevölkerung) schaffen und nach deren Rückkehr in ihre Heimatländer den Flüchtlingshilfe bietenden Staaten komplett zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Die vorgenannten Aspekte sind Teilaspekte die unmittelbar als Startpaket gedacht sind. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind sowohl bei Bedarf und nach Möglichkeit zu ergänzen, wie im Zeitverlauf an aktuell erreichte Zwischenstände anzupassen, bzw. nach Möglichkeit zu erweitern.
Zur Finanzierung sind neben Steuermitteln auch Subventionsprogramme für Wirtschaftsunternehmen zu entwickeln, die diese Hilfsprogramme mit abgestimmten Maßnahmen, im ersten Schritt gemäß Ausschreibungen begleiten. Dazu ist der EU-Flüchtlingskommissar zu ermächtigen, der diese Maßnahmen koordiniert und Methoden zur Förderung entwickelt, so wie die Koordination mit Maßnahmen des UNHCR, so wie weiterer Staaten und Staatengruppen sicherstellt.
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